AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Die nachfolgenden Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma MoFix Montage- und Handels GmbH. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind unwirksam, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.

  2. Angebote und Vertragsabschluß

    Preislisten, Kostenvoranschläge, Angebote, Frachtangaben usw. sind freibleibend. Verbindliche Angebote verfallen nach Widerruf, spätestens jedoch nach 12 Wochen nach Ausstellung. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Mündliche oder schriftliche Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns wirksam. Das gleiche gilt für Vereinbarungen, die mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen werden. Kalkulationsirrtümer und EDV-Fehler berechtigen uns, die Preisvereinbarungen zu kündigen. In einem solchen Fall gilt der Listenpreis der aktuellen Preisliste abzüglich eventuell vereinbarter Rabatte.

  3. Preise

    Unsere Preise werden, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. In unseren Webseiten sind Brutto-Preise angegeben. Sie verstehen sich ab Werk. Die Preise beruhen auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unter Brücksichtigung des vorgesehenen Liefertermins. Nachträgliche Kostensteigerungen können an den Besteller weitergegeben werden, an Nichtkaufleute jedoch nur bei Lieferzeiten von über 16 Wochen. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und diese zu berechnen.

  4. Zahlungen

    Vom Verkäufer erteilte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, wenn keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Zahlungen sind in bar, durch Scheck, Banküberweisung oder Bankabbuchung vorzunehmen. Für den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgeblich. Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Fall unter Berechnung der anfallenden Bearbeitungskosten nachgefordert. Stundungen müssen im Einzelfall schriftlich zugestimmt werden. Wechsel als Zahlungsmittel werden nicht anerkannt. Zahlungen sind nur auf die von uns genannten Konten oder an inkassoberechtigrte Personen zu leisten. Gegen unsere Ansprüche können Gegenforderungen nur aufgerechnet werden, sofern diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein zurückbehaltungsrecht, das sich auf Ansprüche stützt, die nicht demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei auftretenden Mängeln an der Ware, ist der Besteller nur berechtigt, die Zahlung des beanstandeten Lieferteiles zu verweigern. Bei negativer Kreditauskunft wird die Zahlung sofort fällig.

  5. Toleranzen und Oberflächen

    Geringfügige durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Farbe, Form, Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel. Muster, Prospekte und andere Werbeunterlagen dienen nur der ungefähren Produktbeschreibung. Bei Außenbauteilen hat die Kontrolle der Oberfläche in einem Abstand von 5 Metern, bei Innenbauteilen in einem Abstand von 3 Metern ohne Hilfsmittel zu erfolgen. Kleine Kratzer, Pickel, Schleifspuren sowie Schweißnähte, die aus den o. g. Entfernungen nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinerlei Mängel dar und sind kein Reklamationsgrund.

    Besondere Bedingungen für die Nord- und Ostseeküste: Wir verwenden für unsere Vordächer ausschließlich Edelstahl der Güte V2A (1.4301). V2A ist gegenüber aggressiver Seeluft auf Dauer nicht resistent. Es können nach einiger Zeit weisse oder rotbraune Flecken auf der Edelstahloberfläche entstehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir entlang der Nord- und Ostsee (Küstenlinie + 40 km Hinterland) keine Gewährleistung für eine dauerhaft resistente Oberfläche übernehmen. Möchte ein Besteller aus dieser Region trotzdem ein Vordach erwerben, muß er dies schriftlich anerkennen und bestätigen.

  6. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  7. Zahlung und Zahlungsverzug

    Unsere Rechnungen sind sofort rein netto fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungsverzug tritt automatisch sofort nach 1 Woche beziehungsweise nach Ablauf eventuell vereinbarter Zahlungsfristen ein. Nach einer Teillieferung sind wir im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, die Restlieferung der aus dem Auftrag zu liefernden Restmengen zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt davon unberührt. Alle Rabattvereinbarungen und sonstigen Vergünstigungen werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges sofort hinfällig. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt bei allen offenen Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Die durch Zahlungsverzug entstehenden Terminverschiebungen sind nicht durch uns zu vertreten. Liefertermine werden ebenfalls hinfällig.

  8. Liefertermine und Lieferfristen

    Von uns genannte Liefertermine gelten immer als annähernd. Sie gelten keinesfalls als Fixtermine. Wir sind bemüht die genannten Liefertermine einzuhalten. Bei eventuellen Verzögerungen sind wir nicht verpflichtet, den Käufer zu informieren. Technische Klarheit des Auftrages ist Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist. Nach Ablauf der angegebenen Lieferfrist hat der Käufer dem Verkäufer eine Mindestnachfrist von 3 Wochen schriftlich zu stellen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten so kann der Kunde vom Vetrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art bewirken eine Verlängerung der Lieferfrist.

  9. Rücktritt vom Vertrag

    Tritt der Kunde unberechtigterweise vom Vertrag zurück, ist er bei Einzelanfertigungen zu Schadenersatz verpflichtet. Bis zur Aufnahme der Produktion beträgt die Abstandssumme 25% des Bruttoauftragswertes. Nimmt der Besteller die teilweise oder gänzlich fertiggestellte Ware nicht ab, so hat er den anteiligen bzw. ganzen Rechnungsbetrag zu bezahlen. Dem Besteller steht es frei nachzuweisen, daß im Einzelfall ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Unser recht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, wird nicht berührt. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

  10. Versand und Gefahrenübergang

    Der Versand der Waren erfolgt mittels Werksfahrzeugen oder Spedition bzw. Paketdienst unserer Wahl unfrei ab Werk. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf den Kunden über.

  11. Abnahme und Prüfung der Ware

    Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne Sendung sofort bei Anlieferung und in jeder Hinsicht auf erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung zu untersuchen. Bei Transport der Waren durch Dritte (Spedition, Paketdienste etc.) hat die Überprüfung sofort bei Anlieferung zu erfolgen. Versäumt es der Besteller, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren, entfallen uns gegenüber entsprechende Gewährleistungsansprüche. Ansonsten sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich bei uns eingehend anzuzeigen, auf jeden Fall jedoch vor Weiterverarbeitung, Montage oder Weiterverkauf. Spätere Mängelrügen sind unwirksam. Bei begründetem Mangel sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung an die ursprüngliche Lieferstation berechtigt und verpflichtet. Wandlung ist bei Maßanfertigungen ausgeschlossen, Minderung kann nur erfolgen, wenn wir zur Mängelbeseitigubng oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Technische Änderungen, die einem Fortschritt dienen oder durch gegebene Umstände am Produkt notwendig werden, sind uns vorbehalten und stellen keinen Reklamationsgrund oder Mangel dar. Eine Gewährleistung dafür, daß die von uns angebotenen und gelieferten Waren für den vom Kunden gedachten Verwendungszweck geeignet sind, übernehmen wir nicht. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften nach 24 Monaten.

  12. Rücksendungen

    Die Rücksendung von Waren bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Versand hat frei Haus zu erfolgen. Die Rücknahme von standardmäßig nicht verwendbaren Waren ist ausgeschlossen. Je nach Beschaffenheit der zurückgegebenen Ware werden wir einen entsprechenden Betrag gutschreiben.

  13. Haftungsausschluß

    Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: MoFix Montage und Handels GmbH
    Eine Haftung oder Garantie für die Aktivität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Internetseiten können wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernehmen. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, zu denen wir einen Link anbieten. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Warenzeichen und Markennamen wurden nicht als solche kenntlich gemacht. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es sich um einen freien Namen im Sinne des Waren- und Merkenzeichenrechts oder aus einem sonstigen Rechtsbereich handelt. Alle Copyrights verbleiben bei den jeweiligen Herstellern und werden von uns ausdrücklich anerkannt. Alle Rechte an diesen Internetseiten liegen bei uns und sind nicht für die Verbreitung bestimmt. Unsere Site ist daher urheberrechtlich geschützt. Zur Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung.

  14. Schlußbestimmungen

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist Bad Rappenau. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen diese Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Personenbezogene Daten des Bestellers dürfen, soweit dies für die Auftragsabwicklung nötig ist, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

MoFix Montage- und Handels-GmbH

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